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Meldepflichtige Krankheiten

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Die folgenden Krankheiten sind gemäß der Gesundheitsschutzverordnung 2010 anzeigepflichtig (für die zuständigen Beamten der lokalen Behörden):

  • akute Enzephalitis
  • akute Meningitis
  • akute Poliomyelitis
  • akute infektiöse Hepatitis
  • Milzbrand
  • Botulismus
  • Brucellose
  • Cholera
  • Diphtherie
  • Enterisches Fieber (Typhus oder Paratyphus)
  • Lebensmittelvergiftung
  • hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
  • infektiöse blutige Diarrhöe
  • invasive Streptokokkenerkrankung der Gruppe A und Scharlach
  • Legionärskrankheit
  • Lepra
  • Malaria
  • Masern
  • Meningokokken-Septikämie
  • Mumps
  • Pest
  • Tollwut
  • Röteln
  • SARS
  • Pocken
  • Wundstarrkrampf
  • Tuberkulose
  • Typhus
  • Virales Hämorrhagisches Fieber (VHF)
  • Keuchhusten
  • Gelbfieber

Seit April 2010 sind folgende Krankheiten nicht mehr meldepflichtig

  • Dysenterie
  • Ophthalmia neonatorum
  • Leptospirose
  • Rückfallfieber

Hinweis:


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