Es gibt kaum belastbare Daten über Kontraindikationen für das Fliegen. Empfehlungen müssen sich weitgehend auf den gesunden Menschenverstand stützen, wenn es um Risiken geht.
Zu den Kontraindikationen gehören:
- schwere Erkrankungen der Atemwege, bei denen der Patient in Ruhe atemlos ist
- instabile Angina pectoris
- unkontrollierte Herzrhythmusstörungen
- schlecht kontrollierte Herzinsuffizienz
- während eines Zeitraums nach einem Myokardinfarkt
- Unkomplizierter Myokardinfarkt innerhalb von 7 Tagen (2)
- Komplizierter Myokardinfarkt innerhalb von 4-6 Wochen (2)
- Unkomplizierter Myokardinfarkt innerhalb von 7 Tagen (2)
- eine tiefe Venenthrombose - bis zu einer angemessenen Antikoagulation und bei Fehlen pulmonaler Komplikationen
- Verdacht auf Pneumothorax, Pneumomediastinum
- unbehandelte übertragbare Krankheit
- akute gastrointestinale Blutungen
- schwere Anämie - Hb weniger als 7,5 g/dL
- kürzlich aufgetretene Sichelzellenkrise
- wenn der Patient ein gestörtes oder unberechenbares Verhalten zeigt, das die Passagiere und/oder die Besatzung gefährden könnte
- Schwangerschaft - nach der 36. Schwangerschaftswoche; außerdem sollte ein Flug während des dritten Trimesters vermieden werden, wenn bei der Frau eine Frühgeburt, Gebärmutterhalsinsuffizienz, Blutungen, erhöhte Gebärmutteraktivität oder eine Mehrlingsschwangerschaft aufgetreten ist
- Säuglinge sollten mindestens 2 Tage alt sein, bevor sie eine Flugreise antreten. Vorzugsweise sollten sie 7 Tage alt sein.
- für einen Zeitraum von 10 Tagen nach einem chirurgischen Eingriff an einem Hohlveneingang. Wurde eine unkomplizierte Brustkorboperation durchgeführt, dürfen Flugreisen erst nach 3 - 4 Wochen erfolgen. Wenn eine Augenoperation mit intraokularer Gasinjektion durchgeführt wurde, sollten Flugreisen erst dann angetreten werden, wenn ein Augenarzt die vollständige Resorption des Gases bestätigt hat.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft, da die Kriterien für die Flugtauglichkeit von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sein können.
Aktuelle Ratschläge finden Sie in den aktuellen Leitlinien (2,3).
Referenz:
- Medizinische Richtlinien für Flugreisen", Aviation, Space and Environmental Medicine, Oktober 1996, 67, 10, 11.
- Zivilluftfahrtbehörde. Flugtauglichkeit (Zugriff am 1/8/19)
- International Air Transport Association. Medical Manual 11th Edition (2018).
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