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Selbstmord, abgeleitet von dem lateinischen Begriff sui caedere (sich absichtlich selbst töten), kann definiert werden als selbstverschuldeter Tod mit Anzeichen (entweder explizit oder implizit), dass die Person zu sterben beabsichtigt (1,2).
Ein Suizidversuch kann als selbstverletzendes Verhalten mit nicht tödlichem Ausgang beschrieben werden, bei dem es Anzeichen (entweder explizit oder implizit) für eine Todesabsicht gibt. Der Suizidversuch kann abgebrochen oder unterbrochen worden sein oder er war erfolglos (1,2).
Es ist wichtig, dass Kliniker die Absicht hinter einem potenziell selbstverletzenden Verhalten erkennen.
Das Fehlen einheitlicher Definitionen stellt ein großes Hindernis für eine klare Kommunikation zwischen Klinikern, Jugendlichen und Familien in Bezug auf Suizidgedanken und -verhalten dar. Der Columbia Classification Algorithm for Suicide Assessment (C-CASA), der als Forschungsinstrument entwickelt wurde, kann zur Vereinheitlichung der Terminologie in der klinischen Praxis verwendet werden (1).
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