Die WHO definiert Drogenabhängigkeit als:
Ein psychischer und manchmal auch physischer Zustand, der sich aus der Einnahme einer Droge ergibt und durch Verhaltensweisen und andere Reaktionen gekennzeichnet ist, zu denen immer der Zwang gehört, eine Droge kontinuierlich oder regelmäßig einzunehmen, um ihre psychische Wirkung zu erfahren und manchmal auch, um die Unannehmlichkeiten ihrer Abwesenheit zu vermeiden. Es kann eine Toleranz vorhanden sein oder nicht, und eine Person kann von mehr als einer Droge abhängig sein.
Ansonsten kann Drogenabhängigkeit als zwanghafter Drogenkonsum beschrieben werden, der Vorrang vor Überlegungen zur persönlichen Gesundheit oder sozialen Verpflichtungen hat.
Referenz
- WHO-Expertenausschuss für Drogenabhängigkeit: Siebenundvierzigster Bericht. April 2025 (online)
Verwandte Seiten
- Gesetz über den Drogenmissbrauch (1971) (und Verordnungen 1973)
- Verordnung über den Drogenmissbrauch von 2001
- Bewertung des Missbrauchs
- Entwicklung der Abhängigkeit
- Verwaltung
- Heroinabhängiger (Erstkonsultation in der Primärversorgung)
- Mütterlicher Drogenmissbrauch während der Schwangerschaft
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- Venöse Thromboembolien und intravenöser Drogenmissbrauch
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