Ausschluss für fünf Tage
- ab Ausbruch des Ausschlags - Windpocken*, Masern
- ab Beginn der Einnahme von Antibiotika - Keuchhusten (Pertussis)
- ab Beginn der geschwollenen Drüsen - Mumps
Masern (Röteln)
- sechs Tage nach Auftreten des Ausschlags
Scharlach
- das Kind kann 24 Stunden nach Beginn einer angemessenen Antibiotikabehandlung zurückkehren
- Antibiotikabehandlung für das betroffene Kind empfohlen
Ausschluss bis zum Abklingen der Krankheit
- Giardiasis - siehe verlinkten Artikel
- Salmonellen -siehe verlinkten Artikel
- Shigellen - siehe verlinkten Artikel
Ausschluss bis zur Verkrustung oder Abheilung der Läsionen
- Impetigo
- bis die Läsionen verkrustet und abgeheilt sind oder 48 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung
Gürtelrose
- nur ausschließen, wenn der Ausschlag nässt und nicht abgedeckt werden kann
Ausschluss von der Schule bis zur Behandlung
In Bezug auf Hepatitis A:
In Bezug auf Gastroenteritis:
- NICE hat erklärt, dass:
- Kinder sollten keine Schule oder andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, solange sie an gastroenteritisbedingtem Durchfall oder Erbrechen leiden
- Kinder sollten frühestens 48 Stunden nach dem letzten Durchfall- oder Erbrechensanfall wieder in die Schule oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung gehen.
- Kinder sollten 2 Wochen lang nach dem letzten Durchfall nicht im Schwimmbad schwimmen.
In Bezug auf Tinea capitis (Pilzinfektion der Kopfhaut):
- Obwohl das potenzielle Risiko einer Übertragung der Infektion auf nicht betroffene Klassenkameraden einige Behörden dazu veranlasst hat, den Ausschluss von der Schule zu empfehlen, halten die meisten Experten dies für nicht praktikabel und empfehlen, dass Kinder, die eine angemessene systemische und ergänzende topische Therapie erhalten, die Schule oder den Kindergarten besuchen dürfen.
Erkrankungen, bei denen es keinen empfohlenen Zeitraum gibt, in dem das Kind der Schule ferngehalten werden sollte (sobald es dem Kind gut geht)
- Grippe; Fieberbläschen (HSV); Molluscum contagiosum; Ringelflechte (Tinea); Fußpilz; Roseola; Ohrfeigenkrankheit (Parvovirus); Warzen und Warzenhügel; Bindehautentzündung; Drüsenfieber; Kopfläuse; nichtmeningokokkenbedingte Meningitis; Fadenwurm; Tonsillitis
- Hand-, Fuß- und Mundkrankheit
- Infizierte Kinder sollten der Schule ferngehalten werden, solange sie krank sind. Das Kind sollte nicht von der Schule ferngehalten werden, bis die letzte Blase verschwunden ist, vorausgesetzt, das Kind ist gesund.
Referenz:
- Leitfaden zur Infektionskontrolle in Schulen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen. UK Health Security Agency (September 2017 - zuletzt aktualisiert im Juni 2024)